Abofallen: „Gewinne das neue iPhone 4S!“
So sieht die Anzeige dieses iPhone-Nepps aus:
Und so sieht das grau abgetönte, fast unsichtbare Kleingedruckte aus, wenn man sich die Freiheit nimmt, den Kontrast etwas anzuheben und die kostenpflichtigen Bedingungen einzufärben:
Zur Erinnerung:
Wenn Sie auf Facebook eine Seite ohne Impressum betreiben, dann sind Sie u.U. abmahnbar. Wenn Sie wie oben gezeigt versuchen, Leute in Abofallen zu locken, dann nicht. Man darf sich gelegentlich fragen, in was für einem digitalen Neandertal wir eigentlich leben…
Zurück zu Abofallen:
- Linderung verschafft der staatliche (!) Kostenfinder, der zwar Abofallen nicht erkennt, aber immerhin Preise hervorhebt.
- Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet ein PDF mit bekannten Abofallen, Infos zur Rechtslage, Infos dazu, was im Fall des Falles zu tun ist und wie man mit Inkasso-Fritzen umgeht
- Interessant ist auch dieser Beitrag eines mutmaßlichen Aussteigers aus der Abofallen-Szene
- Mit www.abofallen.info gibts inzwischen auch eine eigene Website zum Thema
- Keine Abofalle, aber auch grober Unfug sind die immer wiederkehrenden 500-iPhone-Verlosungen